Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung der Wahlsoftware votever.
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Wahlsoftware votever zwischen unkodiert e.U. (Marke: votever), Zellerstraße 86 – Top 10, 4600 Wels, Österreich, FN 462530t, Landesgericht Wels – nachfolgend „votever“ – und der jeweiligen Kundin beziehungsweise dem jeweiligen Kunden, in der Regel einer Schule oder ihrem Schulerhalter – nachfolgend „Kunde“.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung dieser AGB (siehe Punkt 3.3).
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, votever stimmt ihnen schriftlich zu.
1.4 Es gilt folgende Rangordnung: Individuell schriftlich vereinbarte Regelungen gehen diesen AGB vor. In allen datenschutzrechtlichen Fragen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 votever stellt dem Kunden eine über das Internet nutzbare Software (Software as a Service) zur Verfügung, mit der Wahlen der Schülervertretung nach der Schülervertretungswahlordnung vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet werden können. Dazu gehören insbesondere: Wahlen anlegen, Klassen und Abteilungen verwalten, Kandidaturen erfassen, Zugangscodes erzeugen und als PDF beziehungsweise QR-Code ausgeben, Stimmabgabe, Auswertung samt Auslosung bei Stimmengleichheit und das Wahlprotokoll.
2.2 Die Software wird ausschließlich zur Nutzung über einen Webbrowser bereitgestellt. Eine Überlassung von Programmkopien, Datenträgern oder Quellcode findet nicht statt. Der Kunde erhält eine eigene Subdomain unter votever.at.
2.3 Der jeweils bei Vertragsabschluss auf votever.at beschriebene Funktionsumfang ist maßgeblich. votever entwickelt die Software laufend weiter; Erweiterungen und Verbesserungen sind vom Vertrag umfasst. Der vertraglich geschuldete Kernfunktionsumfang wird während der Laufzeit nicht wesentlich eingeschränkt.
2.4 Nicht geschuldet sind: rechtliche Beratung zur Durchführung der Wahl, die Prüfung der Wahlberechtigung einzelner Personen, die Prüfung der vom Kunden eingegebenen Daten auf Richtigkeit sowie die Ausgabe und Verteilung der Zugangscodes in Papierform. Die Anwendung wertet aus, was eingegeben wurde. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bleibt beim Kunden und bei der Wahlkommission (siehe Punkt 9).
3. Vertragsabschluss und Fassung
3.1 Die Darstellung der Leistungen auf votever.at ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Bestellung.
3.2 Der Kunde registriert sich im Onboarding und bestellt aus dem angemeldeten Konto heraus ein kostenpflichtiges Paket. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des kostenpflichtigen Zugangs zustande.
3.3 Mit der Bestellung stimmt der Kunde diesen AGB und der Datenschutzerklärung zu. votever hält den Zeitpunkt der Zustimmung gemeinsam mit der angenommenen Fassung fest und stellt sie dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
4. Demomodus
4.1 Vor der Bestellung steht jedem Kunden unentgeltlich ein Demomodus zur Verfügung. Zahlungsdaten sind dafür nicht erforderlich.
4.2 Im Demomodus können je Wahl höchstens 30 Zugangscodes erzeugt werden. Der Demomodus dient dem Kennenlernen der Anwendung; eine tatsächliche Wahl der Schülervertretung lässt sich damit nicht durchführen.
4.3 Der Demomodus geht nicht selbsttätig in einen kostenpflichtigen Vertrag über, und es ist keine Kündigung erforderlich. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur nach Punkt 3.2 zustande.
4.4 Für den Demomodus bestehen keine Gewährleistungs- und Verfügbarkeitsansprüche. votever kann Umfang und Grenzen des Demomodus jederzeit ändern. Daten aus dem Demomodus können gelöscht werden.
5. Preise, Umsatzsteuer und Gutscheine
5.1 Das Entgelt richtet sich nach der Größe der Schule und beträgt je Lizenzjahr:
- Starter – 149 € im Schuljahr, Bis 600 Schülerinnen & Schüler
- Standard – 249 € im Schuljahr, Bis 900 Schülerinnen & Schüler
- Pro – 349 € im Schuljahr, Mehr als 900 Schülerinnen & Schüler
5.2 Alle angegebenen Beträge sind Bruttopreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20 %. Netto und Steuer werden aus dem Bruttobetrag abgeleitet und auf der Rechnung getrennt ausgewiesen.
5.3 Die Obergrenzen der Pakete gelten einschließlich: 600 Schülerinnen und Schüler fallen noch unter Starter, 601 nicht mehr; 900 fallen noch unter Standard, 901 nicht mehr.
5.4 Das Entgelt gilt pauschal für alle Wahlen und Abstimmungen eines Lizenzjahres. Es fallen keine Kosten pro Wahl, pro wahlberechtigter Person oder für einzelne Funktionen an. Eine Abrechnung nach Nutzungsumfang findet nicht statt.
5.5 Maßgeblich für die Einstufung ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt der Bestellung. Steigt sie während der Laufzeit, führt das zu keiner Nachverrechnung; für die Verlängerung gilt Punkt 6.4.
5.6 Gutscheincodes gelten nur für die im Gutschein genannte Kundin beziehungsweise den genannten Kunden, nur bis zum angegebenen Stichtag und nur für die erste Lizenzperiode. Eine Verlängerung wird zum vollen Paketpreis verrechnet. Gutscheine sind nicht kombinierbar, nicht übertragbar und nicht in bar ablösbar.
6. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
6.1 Die Lizenz läuft 365 Tage ab dem Kauf.
6.2 Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um jeweils weitere 365 Tage, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
6.3 Die Kündigung ist bis spätestens 30 Tage vor Ablauf der laufenden Lizenzperiode in Textform an office@votever.at möglich. Die Rechnung für die Folgeperiode wird 30 Tage vor Ablauf ausgestellt; eine danach zugehende Kündigung wirkt erst zum Ende der Folgeperiode.
6.4 Die Verlängerung erfolgt auf das Paket, das der im Konto erfassten Schülerzahl entspricht, und zwar nur nach oben. Erfasst der Kunde also mehr Schülerinnen und Schüler, als sein bisheriges Paket abdeckt, verlängert sich der Vertrag zum Preis des passenden Pakets. votever informiert den Kunden vor Ausstellung der Folgerechnung über eine solche Höherstufung. Eine Rückstufung erfolgt nicht automatisch; sie ist auf Anfrage vor der Verlängerung möglich.
6.5 Ändert votever die Preise, teilt votever dies mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden zum Ende der laufenden Lizenzperiode kündigen. Bei einer Preissenkung besteht kein Sonderkündigungsrecht.
6.6 Das Recht beider Vertragsteile zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für votever insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Nachfrist mit der Zahlung in Verzug bleibt oder erheblich gegen Punkt 9 verstößt.
7. Rechnung, Zahlung und Verzug
7.1 Die Verrechnung erfolgt einmalig je Lizenzperiode im Voraus. Eine monatliche Verrechnung findet nicht statt.
7.2 Die Rechnung wird elektronisch ausgestellt und per E-Mail übermittelt; eine Rechnung in Papierform ist nicht vorgesehen. Gegenüber Dienststellen des Bundes erfolgt die Einbringung über e-Rechnung.gv.at.
7.3 Ist der Kunde eine Dienststelle des Bundes, hat er votever die Auftragsreferenz und die Lieferantennummer bekanntzugeben. Ohne diese Angaben weist der Bund die Rechnung zurück; eine dadurch verzögerte Zahlung fällt nicht in den Verantwortungsbereich von votever.
7.4 Die Zahlung erfolgt auf Rechnung mittels Überweisung. Eine Online-Zahlung wird nicht angeboten.
7.5 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus ist votever berechtigt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
7.7 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, kann votever den Zugang nach vorheriger Ankündigung und Setzung einer angemessenen Nachfrist sperren. Die Sperre wirkt gegen die Verwaltung und das Anlegen neuer Wahlen. Bereits ausgegebene Zugangscodes bleiben gültig, eine laufende Wahl wird nicht unterbrochen.
8. Verfügbarkeit, Wartung und Support
8.1 votever betreibt die Software mit der im Internet üblichen Sorgfalt und ist um eine möglichst durchgehende Verfügbarkeit bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert.
8.2 Für Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten kann der Zugang vorübergehend eingeschränkt sein. Planbare Arbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit und nicht innerhalb eines dem Kunden angekündigten Wahlzeitraums durchgeführt.
8.3 Kommt es während eines laufenden Wahlzeitraums zu einer Störung, die votever zu vertreten hat, passt votever auf Wunsch des Kunden den Wahlzeitraum an oder verlängert ihn, damit die Wahl durchgeführt werden kann. Der Zwischenstand eines Stimmzettels wird im Browser der wählenden Person gehalten; eine kurze Störung führt daher nicht zum Verlust bereits getroffener Auswahl. Ein Anspruch auf Geldersatz besteht im Rahmen des Punktes 13.
8.4 Nicht in den Verantwortungsbereich von votever fallen Störungen, die außerhalb ihrer Einflusssphäre liegen – insbesondere Ausfälle der Internetanbindung des Kunden, seiner Endgeräte oder seines Schulnetzwerks sowie Fälle höherer Gewalt.
8.5 Support wird per E-Mail an office@votever.at geleistet und ist im Entgelt enthalten. Anfragen werden in der Regel innerhalb eines Werktags beantwortet.
9. Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde ist für die Einhaltung der für seine Wahl geltenden schul- und wahlrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich, insbesondere für die Zulässigkeit einer elektronischen Stimmabgabe, die Feststellung der Wahlberechtigung, die Einhaltung von Fristen sowie die ordnungsgemäße Kundmachung des Ergebnisses. votever stellt das technische Werkzeug bereit und übernimmt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der konkreten Wahl.
9.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich, insbesondere für Klassen, Abteilungen, Schülerzahlen, Kandidaturen und Wahlzeiträume.
9.3 Kandidatendaten und Lichtbilder. Der Kunde sichert zu, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingegebenen Kandidatendaten – insbesondere Name, Klasse und Lichtbild – berechtigt ist und die dafür erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen beziehungsweise ihrer Erziehungsberechtigten eingeholt hat. Er hält votever insoweit schad- und klaglos.
9.4 Ausgabe der Zugangscodes. Zugangscodes werden bewusst nicht personenbezogen vergeben. Der Kunde darf deshalb nicht festhalten, welche Person welchen Code erhalten hat. Wer das tut, hebt das Wahlgeheimnis auf der Papierseite auf, unabhängig davon, wie die Anwendung die Stimmen trennt.
9.5 Der Kunde hält die Zugangsdaten zur Wahladministration geheim und gibt sie nicht an Unbefugte weiter. Er benennt die verantwortlichen Personen und entzieht ihnen den Zugang, sobald die Zuständigkeit endet. votever empfiehlt die Aktivierung der Zwei-Faktor-Anmeldung.
9.6 Der Kunde nutzt die Software nicht missbräuchlich, insbesondere nicht in einer Weise, die ihre Sicherheit oder Verfügbarkeit beeinträchtigt, und unternimmt keine Versuche, Zugriffsbeschränkungen zu umgehen.
10. Nutzungsrechte
10.1 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software bestimmungsgemäß über den Browser zu nutzen.
10.2 Eine Weitergabe des Zugangs an Dritte, eine Unterlizenzierung sowie die Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder das Zurückentwickeln der Software sind nicht gestattet, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
10.3 Alle Rechte an der Software, an Marken und an Inhalten von votever verbleiben bei votever. Die vom Kunden eingegebenen Daten und die Wahlergebnisse bleiben dem Kunden zugeordnet.
11. Datenschutz
11.1 Bei der Durchführung von Wahlen verarbeitet votever personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden. Der Kunde ist Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO, votever ist Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Die Weisungen ergeben sich im laufenden Betrieb aus der Bedienung der Anwendung selbst.
11.2 Ergänzend gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den votever auf Anfrage bereitstellt. Er geht diesen AGB in allen datenschutzrechtlichen Fragen vor.
11.3 Für die Rechnungs- und Kundendaten sowie für die Ratenbegrenzung bei der Code-Eingabe, das Sicherheitsprotokoll administrativer Vorgänge und die Schulkampagne ist votever selbst Verantwortlicher. Wie votever mit personenbezogenen Daten umgeht, ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
12. Gewährleistung
12.1 votever gewährleistet, dass die Software während der Laufzeit im Wesentlichen der bei Vertragsabschluss beschriebenen Funktionalität entspricht. votever steht insbesondere dafür ein, dass die Auswertung einer Wahl auf Grundlage der eingegebenen Daten rechnerisch richtig erfolgt.
12.2 Mängel sind votever nach Auftreten mitzuteilen. votever behebt sie innerhalb angemessener Frist. Gelingt die Behebung eines erheblichen Mangels auch nach angemessener Nachfrist nicht, kann der Kunde eine Minderung des Entgelts verlangen oder den Vertrag auflösen.
12.3 Keine Mängel sind unerhebliche Abweichungen sowie Beeinträchtigungen, die auf Umständen nach Punkt 8.4 beruhen.
13. Haftung
13.1 votever haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet votever nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.3 Die Haftung nach Punkt 13.2 ist der Höhe nach mit dem Entgelt begrenzt, das der Kunde für die betroffene Lizenzperiode bezahlt hat. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO gegenüber betroffenen Personen bleibt davon unberührt.
13.4 votever haftet nicht für die rechtliche Wirksamkeit einer vom Kunden durchgeführten Wahl, für deren Anfechtung oder Wiederholung, für Entscheidungen der Wahlkommission sowie für die Folgen einer inhaltlich fehlerhaften Eingabe durch den Kunden. Punkt 12.1 bleibt davon unberührt.
13.5 Für den Verlust von Daten haftet votever nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung durch den Kunden – insbesondere durch den Export der Ergebnisse und des Wahlprotokolls nach Abschluss einer Wahl – entstanden wäre.
13.6 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.
14. Vertragsende und Daten
14.1 Nach Ablauf der Lizenz fällt das Konto des Kunden in den Demomodus zurück. Die bereits erfassten Daten bleiben dabei bestehen und werden nicht automatisch gelöscht. Bereits ausgegebene Zugangscodes bleiben gültig, damit eine laufende Wahl nicht abbricht.
14.2 Der Kunde kann Ergebnisse und Wahlprotokoll während der Laufzeit jederzeit als PDF exportieren. votever empfiehlt, das nach jeder abgeschlossenen Wahl zu tun. Eine automatisierte Gesamtausleitung des Datenbestands nach Vertragsende steht derzeit nicht zur Verfügung; votever stellt die Daten auf Anfrage in einem gängigen Format bereit.
14.3 Die Löschung des Datenbestands nach Vertragsende richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Sie erfolgt auf Verlangen des Kunden.
14.4 Das Wahlprotokoll ist unveränderlich. Ein einmal erfasstes Protokoll kann nachträglich nicht mehr korrigiert werden – auch nicht bei einem Schreibfehler in den Namen der Wahlleitung oder der Zeugen. Genau das macht es als Nachweis brauchbar. Der Kunde prüft die Angaben daher vor dem Erfassen.
14.5 Rechnungen bewahrt votever sieben Jahre auf (§ 132 BAO); diese Pflicht überdauert das Vertragsende.
14.6 Bei der Kündigung bittet votever um eine kurze Rückmeldung zum Grund. Die Teilnahme ist freiwillig, die Angabe erfolgt ohne Zuordnung zu Schule oder Konto, und die Kündigung hängt nicht davon ab.
15. Rücktrittsrecht für Verbraucher
15.1 Schulen, Schulerhalter und Vereine handeln im Regelfall nicht als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Für sie gelten die nachfolgenden Absätze nicht.
15.2 Schließt ausnahmsweise ein Verbraucher den Vertrag im Fernabsatz, kann er binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Für den Rücktritt genügt eine eindeutige Erklärung an office@votever.at.
15.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Leistung schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, hat er bei einem Rücktritt einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen. Das Rücktrittsrecht erlischt, sobald die Leistung auf sein Verlangen vollständig erbracht wurde.
16. Änderung dieser AGB
16.1 votever kann diese AGB ändern, wenn dies durch eine Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder des Leistungsumfangs veranlasst ist. Die Änderung wird dem Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
16.2 Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jeder Vertragsteil zum Ende der laufenden Lizenzperiode kündigen.
16.3 Änderungen, die den Kern der Leistung oder das Entgelt betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden; für Preisänderungen gilt Punkt 6.5.
17. Referenznennung
17.1 votever darf den Namen, das Logo und einen Link zur Website des Kunden auf votever.at und in Vertriebsunterlagen als Referenz nennen. Mit dem Vertragsabschluss stimmt der Kunde dem zu.
17.2 Diese Zustimmung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, formlos an office@votever.at. votever entfernt die Nennung binnen 14 Tagen ab Zugang des Widerrufs von der Website und aus laufend verwendeten Unterlagen. Bereits abgeschlossen produziertes Material, dessen Änderung einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet – etwa ein fertiges Video –, darf bis zum Ende seiner regulären Verwendung weiterlaufen.
17.3 Wahlergebnisse, Kandidatendaten und sonstige Inhalte aus der Anwendung werden niemals zu Referenzzwecken verwendet.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Zwingende Schutzbestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
18.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist das sachlich zuständige Gericht in Wels ausschließlich zuständig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.3 Der Kunde kann Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Die Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung des jeweils anderen Vertragsteils; votever darf den Vertrag im Fall einer Unternehmensübertragung übertragen.
18.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/odr. votever ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
18.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18.6 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
Weitere Rechtstexte: Impressum · Datenschutzerklärung · Auftragsverarbeitungsvertrag